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Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.03.2022)

realtime music ist eine gemeinnützige GmbH und kein Erwerbsunternehmen. Zwischen der realtime music gemeinnützige GmbH, kurz „Musikinstitut“ und dem Lernenden, kurz „Schüler“ genannt, gelten folgende Bedingungen als vereinbart.

1. Schul- und Unterrichtszeiten

  1. Das Schuljahr beginnt jeweils am 01. September und endet am 31. August. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen Bayerns gilt im Wesentlichen auch für den Unterricht am Musikinstitut.
  2. Der Unterricht wird als Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt.
    Werden bei Gruppenunterricht keine passenden Partner gefunden, kann der Unterricht auch als Einzelunterricht erfolgen. Hierbei verkürzt sich die Unterrichtszeit auf den entsprechenden Bruchteil der Unterrichtseinheit.
  3. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich nur auf die vereinbarte Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.
  4. Die Unterrichtszeiten können sich mit Beginn eines neuen Schuljahres ändern. Hier reicht eine mündliche Absprache.
  5. Proben für Schulveranstaltungen (z.B. Konzerte, Schülervorspiel) oder zeitlich begrenzte besondere Projekte (z.B. „Aktionswochen“) dienen zur Auflockerung und Erweiterung des regulären Unterrichts und können diesen zeitweise ersetzen.

2. Aufnahme

  1. Die Aufnahme erfolgt mit Unterzeichnung des Unterrichtsvertrages.
  2. Nach erfolgter Anmeldung zum Unterricht, gilt der Unterrichtsvertrag durch die zwischen dem Musikinstitut und dem Schüler bzw. seinem gesetzlichen Vertreter einvernehmlich verabredete Unterrichtszeit, Unterrichtsart (Einzelunterricht, Gruppenunterricht, usw.) als verbindlich abgeschlossen.
  3. Mit der Verbindlichkeit des Unterrichtsvertrages entsteht die Entgeltpflicht.
  4. Diese Unterrichtszeit und dieser Unterrichtsort gelten dann für beide Seiten als verbindlich; sie können nur in beidseitigem Einvernehmen zwischen dem Schüler bzw. seinem gesetzlichen Vertreter und des Musikinstituts geändert werden.
  5. Jeder Wechsel der Lehrkraft oder des Unterrichtsfaches oder der Unterrichtsform oder der Unterrichtszeit bedarf der schriftlichen Zustimmung des Musikinstituts.
  6. Diese erfolgt durch die Unterzeichnung des ausgefüllten Ummeldungsformulars.

3. Laufzeit des Unterrichtsvertrages, Probezeit

  1. Der Unterrichtsvertrag wird für 12 Monate abgeschlossen.
  2. Es wird eine Probezeit von drei Monaten, beginnend mit der ersten Unterrichtsstunde vereinbart.
    Innerhalb der Probezeit kann der Unterricht bei Einzelunterricht nach 2 x 45 Min. bzw.3 x 30 Min. Probeeinheiten gekündigt werden (Probestunden).
    Nach Ablauf dieser Probestunden kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Probezeit gekündigt werden.
  3. Bei Gruppenunterricht ist ausschließlich ein Probemonat möglich (4 Unterrichtseinheiten).
  4. Die Probestunden bzw. der Probemonat können nur mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldungs- und Ausbildungsvertrag vereinbart werden oder sind im Voraus zu bezahlen.
  5. Nach Ablauf der 3-monatigen Probezeit bestimmt sich die Kündigungsfrist nach Ziffer 6.

4. Unterrichtsgebühren

  1. Bei den Monatsgebühren handelt es sich, wenn nicht anders vermerkt, um den durchschnittlichen Monatspreis. Dieser basiert auf der Jahresgebühr, die zur einfacheren Abrechnung auf alle 12 Kalendermonate umgebrochen wird. Der Monatspreis ist durchgehend, auch in den Ferien, fällig.
  2. Im wöchentlichen Unterricht werden mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, im 14tägigen Unterricht mindestens 17 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr gegeben.
    Wird der Unterricht nicht über die Dauer eines Schuljahres genommen (Einstieg während des Schuljahres), so ist ab Januar der Monatsbeitrag für den August nur anteilig zu bezahlen.
    Finden aufgrund der Ferien- und Feiertagsregelung weniger als die oben genannten 36 bzw. 17 Unterrichtseinheiten statt, kommt das Musikinstitut seiner Verpflichtung in Form von Theorieunterricht, Klassenkonzerten, Ensembleunterricht oder der Durchführung von Jahresprüfungen nach. Die entsprechenden Termine gibt das Musikinstitut spätestens 14 Tage vorher bekannt.
  3. Im ersten Monat werden bei Einzelunterricht und Gruppenunterricht mit bis zu 3 Schülern die Gebühren monatsanteilig berechnet.
  4. Das Musikinstitut behält sich vor, die Gebühren mit Beginn eines neuen Schuljahres in angemessenem Rahmen den gegebenen Marktbedingungen unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen anzupassen. Die jeweils gültige Gebührenordnung ist jederzeit am Aushang in den Räumlichkeiten des Musikinstituts sowie im Internet (www.realtime-music.net) einsehbar. Nicht in den Gebühren enthalten ist das Unterrichtsmaterial wie Noten etc.
  5. Familienrabatt: Sobald ein weiteres Familienmitglied unterrichtet wird, bekommt das zweite Familienmitglied 10%, das dritte 15% und das vierte 20% Rabatt. Jedes weitere Familienmitglied erhält ebenfalls 20% Nachlass.
    Bei Wechsel der Unterrichtsart, oder/und Neuanmeldung weiterer Familienmitglieder, werden die Ermäßigungssätze immer aus den neuesten oder geänderten Unterrichtsarten einer Familie berechnet. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigung besteht nicht.
    Die Ermäßigungen werden nach den allgemein gültigen kaufmännischen Rundungsregeln auf ganze Euro-Beträge gerundet.
    Der Familienrabatt wird nicht bei Ensembles, Workshops, Eltern-Kind-Gruppen etc. gewährt.
  6. Die Unterrichtsgebühren werden, wenn nicht anders vereinbart, mit einer SEPA-Lastschrift zum jeweils 2. des Monats eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag.
    Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Schüler sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Schülers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht das Musikinstitut verursacht wurde. In diesen Fällen erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 10,- € je Rückbuchung.
    Bei Zahlungsrückständen von mehr als 2 Monatsbeiträgen erfolgt die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft und ein Inkassounternehmen wird mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Sofern und solange Gebühren bei Fälligkeit nicht bezahlt sind, besteht kein Anspruch auf Unterricht.

5. Unterrichtsausfall

  1. Für Unterrichtsstunden, die ein Schüler aus Gründen versäumt, die in seiner Verantwortung liegen (auch bei Krankheit), besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Unterrichtsgebühren oder auf Ersatzstunden.
  2. Eine Unterbrechung des Unterrichts (auch bei Krankheit des Schülers) kann nur nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Ziffer 5) erfolgen. Bei längerer Erkrankung entscheidet das Musikinstitut nach drei versäumten Stunden auf schriftlichen Antrag mit ärztlichem Attest über die vorzeitige Beendigung des Unterrichtsvertrages.
  3. Sollte der Unterricht infolge von Krankheit oder sonstiger unvermeidbarer Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden, können Ersatzlehrkräfte zur Verfügung gestellt werden. Bei Ausfall des Unterrichts wegen Verhinderung der Lehrkraft von mehr als 3 Unterrichtsstunden, für die keine Nachholtermine angeboten wurden, werden die entsprechenden Stundengebühren auf Antrag rückvergütet. Wenn ein angebotener Nachholtermin nicht drei Tage vorher abgesagt wird, besteht kein Anrecht auf einen neuen Nachholtermin.

6. Dauer / Kündigung

  1. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
  2. Für alle nach dem 01.03.2022 abgeschlossenen Verträge gilt: nach Ablauf des ersten Jahres ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich. (§309 Nr. 9 BGB).
  3. Für alle Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurde gilt weiterhin die alte Rechtslage, d. h. der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit (siehe Ziffer 2) mit einer Frist von einem Monat zum 31.08. des Jahres gekündigt werden. Der jeweils letzte Kündigungstermin ist der 31.07.
  4. Bei erfolgter Kündigung zum Schuljahresende und Weiterführung des Unterrichts im neuen Schuljahr, ist der Monat September komplett zu bezahlen.

7. Lehrkräfte

Die Lehrkräfte sind in der Gestaltung und Durchführung des Unterrichts und der Schülervorspiele frei. Es besteht kein Anrecht auf eine „Wunschlehrerin“ bzw. einen „Wunschlehrer“.

8. Aufsicht, Haftung

  1. Die unterrichtende Lehrkraft übernimmt die Aufsicht über minderjährige Schüler nur während des Unterrichts.
  2. Der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigte haftet/ haften für jegliche vom Schüler verursachte Schäden an Instrumenten und Inventar des Musikinstituts.
  3. Das Musikinstitut übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe oder liegengebliebene Gegenstände.
  4. Die Haftung des Musikinstituts für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Schülers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
  5. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Musikinstituts.
  6. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Datenschutzgrundverordnung

  1. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
  2. Alle benötigten Daten werden auf unserem Server gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Zur Seite steht uns dabei der externe Cloud-Dienstleister axinio.com (Axinio GmbH, Hirschstr. 11a, 76133 Karlsruhe). Dieser Dienstleister wurde von uns sorgfältig ausgewählt, schriftlich beauftragt und im Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO an Weisungen gebunden. Axinio wird von uns regelmäßig kontrolliert.

10. Schlussbestimmungen

  1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Telefaxübermittlung genügt der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nicht durch die einfache elektronische Form nach § 127 Abs. 3 BGB, sondern nur durch die qualifizierte elektronische Schriftform nach § 126 a ersetzt werden.
    Änderungen von Tel.- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift oder Bankverbindung sind dem Musikinstitut unverzüglich mitzuteilen.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

Ergänzung zum Unterrichtsvertrag 
Ergänzung zu Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zu Ziffer 1. Schul- und Unterrichtszeiten 
Ergänzung 1.1. Unterrichtsort, Unterrichtszeit 

1.1.1. Online-Unterricht 

Der Unterricht kann grundsätzlich auch Online stattfinden (z. B. im Fall von behördlichen Anordnungen, die einen Präsenzunterricht unmöglich machen oder diesen unverhältnismäßig erschweren), wenn beide Vertragspartner damit einverstanden sind. 

1.1.2.Videokonferenzdienst 

Voraussetzung dafür ist, dass sich die Vertragspartner vorher auf einen Videokonferenzdienst (Tool) geeinigt haben. 

1.1.3.Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und ggf. Weitergabe persönlicher Daten 

Die Einigung auf einen Videokonferenzdienst umfasst auch die Einwilligung zu der für die Nutzung des Videokonferenzdienstes erforderliche Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und ggf. Weitergabe persönlicher Daten. 

1.1.4.Aufzeichnung 

Beide Parteien verpflichten sich, auf Aufzeichnungen des Online-Unterrichts zu verzichten. 

1.1.5.Einwilligung des gesetzlichen Vertreters 

Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. 

1.1.6.Fortbestehen des Unterrichtsvertrags 

Findet keine Einigung auf einen Videokonferenzdienst gem. Punkt 1.1.2. statt oder ist der Vertragspartner nicht mit der Weitergabe persönlicher Daten gem. 1.1.3. einverstanden, dann besteht der Unterrichtsvertrag ohne die Möglichkeit des Online-Unterrichts fort. 

1.1.7.Richtlinien zum Datenschutz 

Die unter Punkt 9 in den AGBs aufgeführten Richtlinien zum Datenschutz behalten ihre Wirksamkeit.